Wie man eine Datenschutzerklärung schreibt

Wie man eine Datenschutzerklärung schreibt

Wie kann ich eine Datenschutzerklärung schreiben?

Um eine Datenschutzerklärung zu verfassen, müssen Sie klar angeben, welche personenbezogenen Daten Sie sammeln und wie, erklären, wofür die Daten verwendet werden, beschreiben, wie sie geschützt werden, und die Rechte der Nutzer darlegen. Ihre Erklärung muss den Vorschriften wie DSGVO und CCPA entsprechen, auf Ihrer Website leicht zugänglich sein und eine verständliche Sprache verwenden.

Grundlagen der Datenschutzerklärung verstehen

Eine Datenschutzerklärung ist ein juristisches Dokument, das erklärt, wie Ihr Unternehmen personenbezogene Informationen von Kunden, Besuchern und anderen Beteiligten sammelt, verwendet, speichert, teilt und schützt. Dieses Dokument dient als wichtige Brücke zwischen Ihrer Organisation und den Personen, deren Daten Sie verarbeiten, schafft Transparenz und baut Vertrauen auf. Im Jahr 2025 sind Datenschutzerklärungen wichtiger denn je, da Datenpannen immer wieder Schlagzeilen machen und die gesetzlichen Anforderungen weltweit immer strenger werden. Ihre Datenschutzerklärung ist nicht nur eine rechtliche Pflicht – sie ist ein grundlegender Bestandteil des Rufs und der Kundenbeziehungen Ihres Unternehmens.

Der Hauptzweck einer Datenschutzerklärung besteht darin, Nutzer über ihre Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten zu informieren und Ihr Engagement zum Schutz dieser Daten zu zeigen. Wenn Nutzer verstehen, wie mit ihren Daten umgegangen wird, vertrauen sie Ihrem Unternehmen eher und nutzen Ihre Dienste. Zudem schützt eine gut formulierte Datenschutzerklärung Ihre Organisation vor rechtlicher Haftung, da Sie damit die Einhaltung geltender Datenschutzgesetze nachweisen. Ohne klare Datenschutzerklärung riskieren Sie erhebliche Geldstrafen, Reputationsschäden und den Vertrauensverlust der Kunden. Die Investition in eine umfassende Datenschutzerklärung zahlt sich durch geringeres Rechtsrisiko und stärkere Kundenbindung aus.

Feststellen, welche personenbezogenen Daten Sie sammeln

Der erste entscheidende Schritt beim Verfassen Ihrer Datenschutzerklärung ist eine gründliche Überprüfung aller personenbezogenen Daten, die Ihr Unternehmen sammelt. Personenbezogene Daten gehen weit über offensichtliche Informationen wie Namen und E-Mail-Adressen hinaus – sie umfassen jegliche Informationen, die eine Person direkt oder indirekt identifizieren können. Dazu gehören IP-Adressen, Gerätekennungen, Standortdaten, Browserverlauf, Zahlungsinformationen und sogar Verhaltensmuster. Viele Unternehmen unterschätzen den Umfang der gesammelten Daten, was zu unvollständigen Datenschutzerklärungen führen kann, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügen.

Ihre Datenschutzerklärung sollte die von Ihnen gesammelten Datenarten zur besseren Übersicht in klare Gruppen einteilen. Personenbezogene Identifikationsdaten (PII) umfassen Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Postadressen und Sozialversicherungsnummern. Finanzdaten umfassen Kreditkartendetails, Bankkontoinformationen und Transaktionshistorien. Technische Daten beinhalten IP-Adressen, Browsertyp, Geräteinformationen und Betriebssystemdetails. Verhaltensdaten beziehen sich auf Surfverhalten, Kaufhistorie und Interaktionsmetriken. Standortdaten geben geografische Informationen über Nutzer preis. Biometrische Daten umfassen Fingerabdrücke, Gesichtserkennung oder Stimmprofile, sofern Ihr Unternehmen solche Daten verarbeitet. Durch die klare Trennung dieser Kategorien helfen Sie Nutzern, genau zu verstehen, welche Informationen Sie sammeln und warum.

DatentypBeispieleErhebungsmethodeSensibilitätsstufe
Personenbezogene IdentifikationsdatenName, E-Mail, Telefon, AdresseFormulare, RegistrierungHoch
FinanzdatenKreditkarten, BankdatenZahlungsabwicklungKritisch
Technische DatenIP-Adresse, Browsertyp, Geräte-IDCookies, AnalytikMittel
VerhaltensdatenBrowserverlauf, KaufmusterTracking-Pixel, AnalytikMittel
StandortdatenGeokoordinaten, Stadt/RegionGPS, IP-GeolokalisierungHoch
Biometrische DatenFingerabdrücke, GesichtserkennungBiometrische ScannerKritisch

Erklären, wie und warum Sie Daten sammeln

Nutzer haben ein Recht darauf zu erfahren, nicht nur welche Daten Sie sammeln, sondern auch wie und warum Sie dies tun. Ihre Datenschutzerklärung muss die von Ihnen eingesetzten Erhebungsmethoden transparent erläutern. Direkte Erhebung erfolgt, wenn Nutzer Informationen freiwillig über Formulare, Registrierungsseiten, den Checkout-Prozess oder Kundendienstinteraktionen angeben. Indirekte Erhebung geschieht über Cookies, Web Beacons, Pixel Tags und Analyse-Tools, die das Nutzerverhalten ohne explizite Nutzerhandlung verfolgen. Bei der Erhebung durch Dritte erhalten Sie Daten von externen Quellen wie Datenhändlern, sozialen Netzwerken oder Partnerunternehmen. Jede Erhebungsmethode sollte in Ihrer Datenschutzerklärung klar dargestellt werden.

Das „Warum“ hinter der Datenerhebung ist ebenso wichtig. Nutzer müssen die legitimen geschäftlichen Zwecke kennen, für die ihre Daten erhoben werden. Häufige Zwecke sind die Auftragsabwicklung und Dienstleistungserbringung, die Personalisierung von Nutzererfahrung und Inhaltsvorschlägen, der Versand von Marketingkommunikation und Angeboten, die Verbesserung der Website-Funktionalität und Nutzeroberfläche, Forschung und Analytik, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften sowie die Betrugsprävention und Sicherheit. Erklären Sie diese Zwecke möglichst konkret. Statt „Wir nutzen Ihre Daten zur Verbesserung unserer Dienste“ zu schreiben, erläutern Sie beispielsweise: „Wir analysieren Ihr Surfverhalten, um Ihnen Produkte vorzuschlagen, die ähnlich zu zuvor angesehenen Artikeln sind.“ Diese Spezifität schafft Vertrauen und zeigt, dass Sie Daten nicht wahllos sammeln.

Diagramm zur Struktur einer Datenschutzerklärung, das Methoden der Datenerhebung, Nutzung, Schutz und Nutzerrechte zeigt

Beschreibung von Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen

Einer der wichtigsten Abschnitte Ihrer Datenschutzerklärung behandelt den Schutz der gesammelten personenbezogenen Daten. Nutzer müssen sicher sein können, dass ihre Informationen geschützt sind und weder von Hackern kompromittiert noch von Mitarbeitern missbraucht werden. Ihre Erklärung sollte die technischen, administrativen und physischen Sicherheitsmaßnahmen darlegen, die Sie ergriffen haben. Technische Schutzmaßnahmen umfassen Verschlüsselungsprotokolle wie SSL/TLS für Datenübertragungen, AES-256-Verschlüsselung für gespeicherte Daten, sichere Passwort-Hashing-Algorithmen sowie regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen. Administrative Kontrollen beinhalten Zugriffsbeschränkungen, die festlegen, wer auf sensible Daten zugreifen darf, Schulungen für Mitarbeiter zum Umgang mit Daten und Notfallpläne für den Fall von Sicherheitsverletzungen.

Physische Sicherheitsmaßnahmen schützen Ihre Dateninfrastruktur durch sichere Rechenzentren mit biometrischen Zugangskontrollen, Überwachungssystemen und Umweltschutz. Geben Sie jedoch nicht zu viele Details zu Ihrer Sicherheitsinfrastruktur preis, da dies von Angreifern ausgenutzt werden könnte. Ihre Datenschutzerklärung sollte genügend Informationen bieten, um Nutzer zu beruhigen, aber keine Anleitung für potenzielle Angreifer darstellen. Erwähnen Sie, dass Sie „branchenübliche Verschlüsselung“ und „sichere Rechenzentren“ verwenden, ohne genaue Technologien oder Standorte zu nennen. Weisen Sie außerdem darauf hin, dass kein Sicherheitssystem vollkommen unfehlbar ist, und erläutern Sie Ihr Vorgehen im Falle einer Datenpanne. Diese Ehrlichkeit schafft mehr Vertrauen als unrealistische Zusagen absoluter Sicherheit – gerade im heutigen Bedrohungsszenario.

Angabe von Aufbewahrungs- und Löschungsrichtlinien für Daten

Nutzer erwarten immer häufiger, zu erfahren, wie lange ihre Daten gespeichert werden und was danach mit ihnen geschieht. Ihre Datenschutzerklärung muss für die jeweiligen Datentypen klare Aufbewahrungsfristen angeben. Nach der DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur „so lange wie nötig“ für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, gespeichert werden. Dieses Prinzip, bekannt als Speicherbegrenzung, verlangt die Festlegung konkreter Aufbewahrungsfristen. Beispielsweise können Transaktionsdaten von Kunden sieben Jahre lang aus steuerlichen Gründen gespeichert werden, während E-Mail-Marketinglisten nur solange gespeichert werden, wie der Nutzer abonniert ist. Website-Analysedaten können 12–24 Monate aufbewahrt werden, bevor sie aggregiert oder gelöscht werden.

Ihre Erklärung sollte die Kriterien erläutern, die Sie zur Festlegung der Aufbewahrungsfristen heranziehen, etwa gesetzliche Vorgaben, geschäftliche Notwendigkeit oder Nutzerpräferenzen. Beschreiben Sie die Methoden, mit denen Sie Daten nach Ablauf der Frist löschen oder anonymisieren – etwa durch sichere Löschprotokolle, Datenvernichtungsdienste oder Anonymisierungstechniken, die Identifizierungsmerkmale entfernen. Erläutern Sie, was mit Daten in unterschiedlichen Szenarien geschieht: wenn ein Nutzer die Löschung verlangt, ein Abonnement endet, ein Vertrag ausläuft oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten enden. Diese Transparenz zeigt, dass Sie keine Nutzerdaten unbegrenzt horten und die Erwartungen der Nutzer an das Datenlebenszyklus-Management respektieren. Ziehen Sie automatisierte Löschprozesse in Betracht, um die Einhaltung zu gewährleisten und das Risiko versehentlicher Speicherung zu minimieren.

Darstellung von Nutzerrechten und Betroffenenanfragen

Moderne Datenschutzgesetze gewähren Nutzern spezifische Rechte in Bezug auf ihre personenbezogenen Daten, und Ihre Datenschutzerklärung muss diese Rechte klar erläutern. Nach der DSGVO stehen Nutzern acht Grundrechte zu: das Recht auf Information über die Datenverarbeitung, das Recht auf Auskunft über die eigenen Daten, das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, das Recht auf Löschung (das „Recht auf Vergessenwerden“), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie Rechte in Bezug auf automatisierte Entscheidungen und Profiling. Nach dem CCPA haben Einwohner Kaliforniens das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten gesammelt werden, das Recht auf Löschung, das Recht, dem Verkauf oder Teilen ihrer Daten zu widersprechen, sowie das Recht auf Nichtdiskriminierung bei der Ausübung ihrer Datenschutzrechte.

Ihre Datenschutzerklärung sollte erläutern, wie Nutzer diese Rechte ausüben können und mit welcher Antwortzeit sie rechnen dürfen. Geben Sie klare Anweisungen für Auskunftsanfragen, Löschungsanfragen und Widersprüche. Geben Sie Ihre Antwortfrist an – die DSGVO verlangt eine Reaktion innerhalb von 30 Tagen, verlängerbar auf 90 Tage in komplexen Fällen. Erklären Sie, ob für Auskünfte Gebühren anfallen können (die DSGVO verbietet Gebühren im Regelfall). Geben Sie Kontaktinformationen Ihres Datenschutzbeauftragten oder Ansprechpartners an. Machen Sie es Nutzern einfach, Anfragen zu stellen, indem Sie mehrere Kanäle anbieten: E-Mail, Webformulare, Briefpost oder Telefon. Erwägen Sie ein eigenes Datenschutzportal, über das Nutzer ihre Präferenzen verwalten und Anfragen direkt stellen können. Dieser nutzerorientierte Ansatz gewährleistet nicht nur Compliance, sondern fördert auch die Kundenbindung, indem Sie den Datenschutzrechten Ihrer Nutzer Respekt zollen.

Offenlegung von Datenweitergabe und Auftragsverarbeitern

Viele Unternehmen teilen Nutzerdaten aus legitimen Gründen mit Dritten, und Ihre Datenschutzerklärung muss diese Praktiken transparent offenlegen. Die Datenweitergabe an Dritte umfasst Dienstleister, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten (z. B. Zahlungsdienstleister, E-Mail-Marketing-Plattformen oder Cloud-Speicher), Geschäftspartner, mit denen Sie Daten für gemeinsame Marketing- oder Servicezwecke teilen, und in manchen Fällen auch Datenhändler oder Analyseunternehmen. Ihre Erklärung sollte angeben, welche Kategorien von Dritten Zugriff auf Nutzerdaten haben und zu welchen Zwecken. Statt jede einzelne Firma aufzulisten, können Sie Kategorien angeben: „Wir teilen Daten mit Zahlungsdienstleistern zur Abwicklung von Transaktionen“, „Wir geben Daten an E-Mail-Dienste weiter, um Marketingnachrichten zu versenden“, „Wir teilen Daten mit Analyseanbietern, um das Nutzerverhalten zu verstehen.“

Entscheidend ist, dass Ihre Erklärung darlegt, dass Dritte vertraglich verpflichtet sind, die Daten zu schützen und sie nur für die vereinbarten Zwecke zu verwenden. Das ist insbesondere nach DSGVO wichtig, die Auftragsverarbeitungsverträge mit Dritten vorschreibt. Erklären Sie, wie Sie Dritte prüfen, um sicherzustellen, dass sie angemessene Sicherheits- und Datenschutzstandards einhalten. Geben Sie an, ob Dritte in Ländern mit anderen Datenschutzstandards als Ihrem eigenen ansässig sind, da dies die Rechte der Nutzer beeinflusst. Wenn Sie etwa Daten in die USA übertragen, erläutern Sie die Mechanismen zum Datenschutz (z. B. Standardvertragsklauseln oder Angemessenheitsbeschlüsse). Nutzer sollen verstehen, dass Sie zwar für ihre Daten verantwortlich sind, aber Vorkehrungen getroffen haben, damit auch Dritte verantwortungsvoll damit umgehen. Diese Transparenz über Datenweitergaben ist entscheidend für das Vertrauen der Nutzer.

Einhaltung globaler Datenschutzvorschriften sicherstellen

Datenschutzgesetze unterscheiden sich erheblich zwischen den Ländern, und Ihre Datenschutzerklärung muss auf die für Ihr Unternehmen geltenden Vorschriften eingehen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für jedes Unternehmen, das Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig vom Unternehmenssitz. Die DSGVO verlangt für die meisten Verarbeitungen eine ausdrückliche Einwilligung, gewährt Nutzern weitreichende Rechte und droht bei Verstößen mit erheblichen Strafen (bis zu 20 Millionen € oder 4 % des weltweiten Umsatzes). Der California Consumer Privacy Act (CCPA) und dessen Nachfolger, der California Privacy Rights Act (CPRA), gewähren Einwohnern Kaliforniens spezifische Datenschutzrechte und verpflichten Unternehmen zur Offenlegung ihrer Datenpraxis. In anderen US-Bundesstaaten wie Virginia, Colorado, Connecticut und Utah gelten ähnliche Gesetze mit jeweils eigenen Anforderungen.

Internationale Vorschriften umfassen Kanadas PIPEDA, Australiens Datenschutzgesetz, das britische Datenschutzgesetz und Brasiliens LGPD. Jede Rechtsordnung schreibt vor, was in einer Datenschutzerklärung offengelegt werden muss, wie Einwilligungen einzuholen sind und welche Nutzerrechte gewährt werden müssen. Ihre Datenschutzerklärung sollte auf die für Ihr Unternehmen relevanten Vorschriften eingehen, abhängig davon, wo Sie tätig sind und woher Ihre Nutzer stammen. Wenn Sie Nutzer in mehreren Ländern bedienen, benötigen Sie möglicherweise unterschiedliche Datenschutzerklärungen oder eine umfassende Erklärung, die alle Anforderungen abdeckt. Ziehen Sie die Beratung durch Juristen mit Kenntnis des Datenschutzrechts in Ihren Zielmärkten in Betracht, um sicherzustellen, dass Ihre Erklärung alle Vorgaben erfüllt. Nichtbeachtung kann zu hohen Bußgeldern, rechtlichen Auseinandersetzungen und Imageschäden führen, die die Kosten für eine korrekte Datenschutzerklärung bei Weitem übersteigen.

Strukturieren Sie Ihre Datenschutzerklärung für maximale Klarheit

Die Struktur und Präsentation Ihrer Datenschutzerklärung beeinflusst maßgeblich deren Wirksamkeit. Verwenden Sie klare, aussagekräftige Überschriften, damit Nutzer relevante Informationen schnell finden. Beginnen Sie mit einer kurzen Einleitung, die Zweck und Geltungsbereich der Erklärung erläutert. Verwenden Sie eine verständliche Sprache statt juristischer Fachbegriffe – Studien zeigen, dass die meisten Nutzer komplexe Rechtstexte nicht verstehen. Gliedern Sie lange Abschnitte durch Zwischenüberschriften, Aufzählungen und Weißraum für bessere Lesbarkeit. Erwägen Sie ein ausklappbares Inhaltsverzeichnis, das Nutzern das Springen zu relevanten Abschnitten ermöglicht. Nutzen Sie Tabellen, um verschiedene Datentypen, Aufbewahrungsfristen oder Nutzerrechte anschaulich zu machen.

Stellen Sie Ihre Datenschutzerklärung auf jeder Seite Ihrer Website leicht zugänglich bereit, meist über einen Footer-Link. Sorgen Sie dafür, dass sie mobilfreundlich und auf allen Geräten gut lesbar ist. Bieten Sie verschiedene Formate an – als HTML auf Ihrer Website, als herunterladbare PDF und als Klartextversion –, um unterschiedlichen Nutzerwünschen gerecht zu werden. Fügen Sie eine Versionshistorie oder ein Änderungsprotokoll hinzu, das das letzte Aktualisierungsdatum und die Änderungen zeigt. Platzieren Sie das „Zuletzt aktualisiert“-Datum gut sichtbar am Anfang, damit Nutzer wissen, wie aktuell die Informationen sind. Erwägen Sie eine Zusammenfassung mit den wichtigsten Punkten für Nutzer, die nicht die gesamte Erklärung lesen möchten, mit Links zu Detailabschnitten für Interessierte. Dieser gestufte Ansatz verbindet Transparenz mit Benutzerfreundlichkeit und ermöglicht es Nutzern, Ihre Datenpraxis schnell zu erfassen und bei Bedarf detaillierte Informationen nachzulesen.

Kommunikation von Änderungen der Datenschutzerklärung an Nutzer

Datenschutzerklärungen sind keine statischen Dokumente – sie müssen angepasst werden, wenn sich Ihre Geschäftspraktiken oder die gesetzlichen Vorgaben ändern. Ihre Erklärung sollte erläutern, wie Sie Nutzer über Änderungen informieren. Bei wesentlichen Änderungen Ihrer Datenschutzpraxis informieren Sie Nutzer per E-Mail, Website-Banner oder In-App-Benachrichtigung. Geben Sie rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen Bescheid, in der Regel mindestens 30 Tage. Erklären Sie, was sich geändert hat und warum, damit Nutzer die Auswirkungen verstehen. Bei kleineren Klarstellungen oder Änderungen, die die Nutzerrechte nicht betreffen, genügt oft ein Update der Erklärung mit einem neuen Änderungsdatum. Bei erheblichen Änderungen, die die Datenerhebung oder -weitergabe ausweiten, müssen Sie ggf. eine erneute Einwilligung der Nutzer einholen, bevor die Änderungen gelten.

Führen Sie eine klare Dokumentation aller Versionen und Änderungen. Diese Unterlagen zeigen Ihr Engagement für Transparenz und helfen, die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen. Prüfen Sie bei Aktualisierungen, ob eine erneute Einwilligung der Nutzer erforderlich ist, insbesondere wenn Sie neue Daten erheben oder die Datenverwendung ändern. Manche Vorschriften verlangen eine explizite Einwilligung für neue Zwecke, andere erlauben die Berufung auf berechtigtes Interesse. Dokumentieren Sie Ihre rechtliche Bewertung, ob eine erneute Einwilligung nötig ist. Kommunizieren Sie proaktiv über Verbesserungen beim Datenschutz – wenn Sie z. B. die Sicherheit erhöht oder neue Nutzerrechte eingeführt haben, heben Sie diese positiven Änderungen hervor. Diese proaktive Kommunikation schafft Vertrauen und zeigt, dass Sie Ihre Datenschutzpraxis kontinuierlich verbessern und nicht nur auf Vorschriften reagieren.

Effektive Umsetzung Ihrer Datenschutzerklärung

Das Verfassen einer umfassenden Datenschutzerklärung ist nur der erste Schritt – sie muss im gesamten Unternehmen konsequent umgesetzt werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre tatsächlichen Datenpraktiken den Angaben in Ihrer Erklärung entsprechen. Führen Sie regelmäßige Audits durch, um Ihre Aussagen mit der Praxis abzugleichen und Abweichungen zu erkennen. Schulen Sie Mitarbeiter zu Datenschutzanforderungen und den Vorgaben Ihrer Erklärung. Setzen Sie technische Kontrollmechanismen um, die Ihre Richtlinien durchsetzen – wenn Ihre Erklärung z. B. eine Löschung nach 12 Monaten vorsieht, implementieren Sie automatische Löschprozesse statt manueller Verfahren. Verankern Sie den Datenschutz von Anfang an („Privacy by Design“) in allen neuen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen, anstatt ihn nachträglich hinzuzufügen.

Richten Sie einen Prozess für die Bearbeitung von Nutzeranfragen zu ihren Datenschutzrechten ein. Dazu gehören Auskunftsanfragen, Löschanfragen, Widersprüche und Beschwerden über Datenschutzverstöße. Dokumentieren Sie alle Anfragen und Ihre Antworten, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen. Richten Sie einen Notfallplan für Datenpannen ein, der mit Ihren Zusagen zur Benachrichtigung nach Vorfällen übereinstimmt. Wenn Ihre Erklärung eine Benachrichtigung innerhalb von 72 Stunden zusagt, sorgen Sie dafür, dass Sie diese Frist einhalten können. Benennen Sie ggf. einen Datenschutzbeauftragten oder einen Datenschutzverantwortlichen, der für die Überwachung der Einhaltung zuständig ist. Diese Person sollte Entscheidungsbefugnis in Datenschutzfragen und Zugang zur Geschäftsleitung haben. Durch die konsequente und umfassende Umsetzung Ihrer Datenschutzerklärung machen Sie sie von einem bloßen Rechtstext zu einem echten Bekenntnis zum Schutz der Privatsphäre Ihrer Nutzer.

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